Jedes Bauvorhaben ist bei der örtlichen Baubehörde (ist in 1. Instanz der Bürgermeister) meldepflichtig, daher sind Sie als Bauwerberin bzw. Bauwerber dazu verpflichtet jede bauliche Tätigkeit bei der Gemeinde zu melden.
Das Steiermärkische Baugesetz regelt, welche Schritte für die einzelnen baulichen Tätigkeiten notwendig sind und welchem Verfahren die Tätigkeiten zugeordnet werden müssen. Es wird zwischen meldepflichtige Vorhaben gem. § 21, baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren gem. § 20 und baubewilligungspflichtige Vorhaben gem. § 19 unterschieden.
Nähere Informationen zum Bauverfahren (Ablauf, Einreichunterlagen, Kosten, Benützung, etc.) finden Sie in unserem Leitfaden.
Formulare und Checklisten für das Bauvorhaben finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen zum Thema Bau kontaktieren Sie uns telefonisch, per Mail oder persönlich im Gemeindeamt während unserer Amtszeiten.
Nadine Maier
Tel.: 03455/6868-10
Mail: maier@remove-this.st-johann-saggautal.gv.at
Agnes Reiterer
Tel.: 03455/6868-16
Mail: reiterer@st-johann-saggautal.gv.at
Derzeit kundgemachte Bauverhandlungen:
Siehe "digitale Amtstafel"