Naturparkgemeinde St. Johann im Saggautal

Tel +43 3455 68 68 0

Mail an die Gemeinde

8453 St. Johann im Saggautal 37

Bauen in der Gemeinde St. Johann im Saggautal

 
Jedes Bauvorhaben ist bei der örtlichen Baubehörde (ist in 1. Instanz der Bürgermeister) meldepflichtig, daher sind Sie als Bauwerberin bzw. Bauwerber dazu verpflichtet jede bauliche Tätigkeit bei der Gemeinde zu melden.

Das Steiermärkische Baugesetz regelt, welche Schritte für die einzelnen baulichen Tätigkeiten notwendig sind und welchem Verfahren die Tätigkeiten zugeordnet werden müssen. Es wird zwischen meldepflichtige Vorhaben gem. § 21, baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren gem. § 20 und baubewilligungspflichtige Vorhaben gem. § 19 unterschieden.


Nähere Informationen zum Bauverfahren (Ablauf, Einreichunterlagen, Kosten, Benützung, etc.) finden Sie in unserem Leitfaden.


Bei weiteren Fragen zum Thema Bau kontaktieren Sie uns telefonisch, per Mail oder persönlich im Gemeindeamt während unserer Amtszeiten.

 

Nadja Zirngast

Tel.: 03455/6868-16

Mail: zirngast@remove-this.st-johann-saggautal.gv.at

 

Derzeit kundgemachte Bauverhandlungen:

Siehe "digitale Amtstafel"