Naturparkgemeinde St. Johann im Saggautal

Tel +43 3455 68 68 0

Mail an die Gemeinde

8453 St. Johann im Saggautal 37

Chip-Pflicht für Hunde

Achtung Hundehalter!
Verpflichtende Kennzeichnung von Hunden ab den 1. 1. 2010

 

Gemäß § 24a TSchG (Tierschutzgesetz) müssen ab 1. 1. 2010 alle Hunde mittels eines zifferncodierten elektronisch ablesbaren Mikrochips auf Kosten des Tierhalters von einem Tierarzt gekennzeichnet sein.
Weiters ist der Hund bei einer zugelassenen Meldestelle zu registrieren.

Seit Jahresbeginn ist die Übergangsregelung ausgelaufen. Ab sofort drohen den Besitzern empfindliche Strafen, wenn ein Hund ohne Chip erwischt wird. Im Wiederholungsfall kann die Strafe für diese Verwaltungsübertretung mehr als 3.000 € betragen.

 

Derzeit haben Hunderhalter/innen folgende Möglichkeiten, ihre Tiere zu melden:

 

  1. Sie lassen den gechipten Hund bei der Bezirkshauptmannschaft registrieren.
  2. Oder sie beauftragen gleich den Tierarzt, der den Chip implantiert mit der Durchführung der Meldung.
  3. Ab Sommer 2010 sollen Hundebesitzer/innen die Registrierung auch bequem via Internet mit Hilfe eines Passwortsystems selbst vornehmen können.

 

Der reiskorngroße Mikrochip trägt Informationen in Form einer Zahlenkombination, um jedes Tier identifizieren und seinem Halter zuordnen zu können.