Naturparkgemeinde St. Johann im Saggautal

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8453 St. Johann im Saggautal 37

Bau- & Energie-Förderungen:

 

• Bauförderung:

Bei neugewonnener Bruttogeschoßfläche bei bewilligungspflichtigen Bauvorhaben kann vom Bauwerber eine Bauförderung beantragt werden. Im Falle, dass die Voraussetzungen für den Bezug der Förderung vorliegen, werden Sie im Zuge des Bauverfahrens schriftlich von der Baubehörde darüber informiert. Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt (Bauamt).

 

• Solaranlagen: 

Höhe der Förderung:  € 35,00/m² 
Antragsvoraussetzungen: Vorlage der Rechnung mit Angabe der installierten
Kollektorfläche, Zahlungsbestätigung, Foto der montierten Anlage

 

• Photovoltaikanlagen:

Höhe der Förderung:  0-10 kWp € 125,-; 10,01-20 kWp € 100,-

Batterie/Speicherung: € 50,-/kWh, max. 20 kWh

Antragsvoraussetzungen: Vorlage der Rechnung mit Angabe der installierten Kollektorfläche, Zahlungsbestätigung, Foto der montierten Anlage

 


Landwirtschaftliche Förderungen:

 

• Besamungskostenzuschuss:

Höhe der Förderung: € 19,60/Doppelportion Edelschweinbesamung, max. 15 Doppelportionen/Jahr
€ 2,80/Pietrainbesamung, max. 50 Portionen/Jahr
€ 27,00/künstl. Rinderbesamung
Antragsvoraussetzungen: Vorlage der Besamungsscheine

 

• Vatertierhaltung Schafe:

Höhe der Förderung:  Kaufpreis laut Vorgabe des Züchterpreises
Antragsvoraussetzungen: Vorlage der Rechnung, Körnachweis, Nachweis der Anzahl der weiblichen Schafe

 

• Grünlandförderung:

Höhe der Förderung:  € 18,00/ha Grünlandfläche
Antragsvoraussetzungen: Vorlage des AMA-Antrages

 

• Jagdpachteuro:

Höhe der Förderung:  € 1,20/ha land- und forstwirtschaftl. Fläche
Antragsvoraussetzungen: Vorlage des Einheitswertes

 

• Pferdebesamung:

Höhe der Förderung:  € 55,00 pro Jahr pro Stute

 

 


Sonstige Förderungen:

 

• Mehrtägige Schulveranstaltungen (Schikurs, Sportwoche, etc.):

Höhe der Förderung:  € 7,00/Tag für 1-Kind-Familien

                                   € 10,00/Tag für Mehr-Kind-Familien
Antragsvoraussetzungen: Vorlage einer Teilnahmebestätigung

 

• Lehrlingsförderung:

Höhe der Förderung:  

€ 440,- im 1. Lehrjahr
€ 510,- im 2. Lehrjahr
€ 510,- im 3. Lehrjahr
Antragsvoraussetzungen: Betriebssitz der Lehrstätte und Wohnsitz des Lehrlings müssen sich in der Gemeinde St. Johann i. S. befinden

 

• Vereinsförderung:

Die örtlichen Vereine haben die Möglichkeit schriftlich um eine jährliche Vereinsförderung anzusuchen. Nähere Informationen erhalten Sie im Gemeindeamt.