Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 340,00.
Als Haushalt gilt eine in sich abgeschlossene Wohneinheit, die über einen eigenen Koch-, Schlaf- und Sanitärbereich verfügt. Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die seit dem 01.09.2023 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keinen Anspruch auf die Wohnunterstützung haben und deren Haushaltseinkommen die nachfolgenden Grenzen nicht übersteigt. (Achtung, bei 14 Gehältern auf Netto-Jahreseinkommen umrechnen und durch 12 dividieren!).
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen, nicht älter als 6 Monate
- Nachweis Familienbeihilfe
- Nachweis Studienbeihilfe
- Nachweis Unterhaltszahlungen/Alimente
Einkommensgrenzen
Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:
für Ein-Personen Haushalte € 1.392,00
für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften € 2.088,00
für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt
lebende Kind € 418,00
Bitte beachten Sie: Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind!
Der Antrag auf Heizkostenzuschuss kann ab 02.10.2023 bis zum 29.02.2024 beim Gemeindeamt St. Johann im Saggautal gestellt werden.