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Bauen & Wohnen in St. Johann im Saggautal

Bauen & Wohnen in der Gemeinde St. Johann im Saggautal

Jedes Bauvorhaben ist bei der örtlichen Baubehörde (ist in 1. Instanz der Bürgermeister) meldepflichtig, daher sind Sie als Bauwerberin bzw. Bauwerber dazu verpflichtet jede bauliche Tätigkeit bei der Gemeinde zu melden.

Das Steiermärkische Baugesetz regelt, welche Schritte für die einzelnen baulichen Tätigkeiten notwendig sind und welchem Verfahren die Tätigkeiten zugeordnet werden müssen. Es wird zwischen meldepflichtige Vorhaben gem. § 21, baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren gem. § 20 und baubewilligungspflichtige Vorhaben gem. § 19 unterschieden.

Nähere Informationen zum Bauverfahren (Ablauf, Einreichunterlagen, Kosten, Benützung, etc.) finden Sie in unserem Leitfaden.

Bauberatungen 2026

29. Jänner 2026

26. Februar 2026

26. März 2026

23. April 2026

21. Mai 2026

25. Juni 2026

24. September 2026

22. Oktober 2026

19. November 2026

17. Dezember 2026

 

Terminvereinbarungen unter 03455 / 68 68 – 16 (Fr. Reiterer).

 

Um die Baumaßnahme bei den oben angeführten Terminen behandeln zu können, müssen die Vorhaben zumindest in Skizzenform oder als Planentwurf bis spätestens Dienstag vor dem jeweiligen Bauberatungstermin im Gemeindeamt eingereicht werden.

Gestaltungsbeirat-Termine 2026

Jene Gemeinden, die im Landschaftsschutzgebiert Nr. 35 liegen bzw. wo ProjektwerberInnen sich beim Gestaltungsbeirat in der BH Leibnitz beraten lassen wollen, werden auf die geplanten Termine 2026 hingewiesen. 

Nähere Informationen finden Sie hier.

Bauen im Landschaftsschutzgebiet

Liegt Ihr Baugrundstück im Landschaftsschutzgebiet, so  ist auch eine naturschutzrechtliche Bewilligung seitens der BH Leibnitz erforderlich.

Bei weiteren Fragen zum Thema Bau kontaktieren Sie uns telefonisch, per Mail oder persönlich im Gemeindeamt während unserer Amtszeiten.

Agnes Reiterer
Bauamt, Raumplanung, Abwasserentsorgung, Wegebau