Geburt
Antrag Eröffnung Schuldenregulierungsverfahren ohne Kostenvorschuss
Allgemeine Informationen
Die meisten Schuldnerinnen/Schuldner können den Kostenvorschuss bei Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens nicht bezahlen. Das Schuldenregulierungsverfahren ist dann zwar trotzdem möglich, jedoch muss die Schuldnerin/der Schuldner strenge formale Voraussetzungen erfüllen.
Voraussetzungen
Die Schuldnerin/der Schuldner muss
- ein genaues Vermögensverzeichnis nach § 185 IO (Formular zum Download) und
- einen Antrag auf Abschluss eines zulässigen Zahlungsplans stellen und nachvollziehbar bescheinigen, wie der Zahlungsplan erfüllt werden soll, sowie
- für den Fall des Nichtzustandekommens des Zahlungsplans die Einleitung eines Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung beantragen.
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
