Geburt Familienbonus PlusDie monatliche Berücksichtigung des Familienbonus bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber beantragenInhalte auf dieser SeiteInformationen Seit 1. Jänner 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Sie können ab sofort die monatliche Berücksichtigung des Familienbonus bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber beantragen. Ausführliche Informationen zum Thema "Familienbonus Plus"Formular E30Formular E31 (für Alleinerzieher)Brutto/Netto-RechnerFinanzOnline