Geburt DienstantrittInhalte auf dieser SeiteAllgemeine InformationenDer Zivildienstleistende ist verpflichtet, den Dienst zu dem im Zuweisungsbescheid genannten Datum bei der genannten Einrichtung anzutreten.Letzte Aktualisierung: 06.06.2024Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion|Bundeskanzleramt