E-Mail
Anrufen

Umzug

Verfall

Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion