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Anspruch

Ein Anspruch ist das subjektive Recht, von einer anderen Person ein Tun oder Lassen zu verlangen, und dies auch gerichtlich einklagen und durchsetzen (zwangsvollstrecken) zu können.

Beispiel:

Die Verkäuferin/der Verkäufer hat Anspruch auf Kaufpreiszahlung.

Letzte Aktualisierung: 23.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion