Todesfall RechtsfähigkeitRechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Trägerin/Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Advice: Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Firmenbuch oder Vereinsregister.Last update: 07.05.2025Responsible for the content: oesterreich.gv.at-Redaktion