E-Mail
Anrufen

KFZ

Verfall

Verfall bezeichnet die behördliche Abnahme von Gegenständen (z.B. Waffen, Geld, Datenträger), wenn diese im Zusammenhang mit einer Verwaltungsübertretung oder einer nach dem Strafgesetzbuch strafbaren Handlung stehen.

Last update: 09.03.2026
Responsible for the content: oesterreich.gv.at-Redaktion