KFZ
Betriebserlaubnis (Typenschein, Einzelgenehmigung)
Es gibt zwei Arten der Betriebserlaubnis:
- Nationale Betriebserlaubnis: sie ist nur im Ausstellungsland gĂŒltig
- EU-weite Betriebserlaubnis (EU-Typgenehmigung): "gemeinschaftliches Typgenehmigungsverfahren"
Wurde fĂŒr das Kraftfahrzeug lediglich eine nationale Betriebserlaubnis ausgestellt, können die Behörden des Einreichlandes anhand einer technischen Kfz-ĂberprĂŒfung die Zulassung u.a. aus GrĂŒnden der Sicherheit oder des Umweltschutzes verweigern.
Technische Kfz-ĂberprĂŒfung
Zur technischen ĂberprĂŒfung zĂ€hlen etwa AbgasĂŒberprĂŒfungen. Informationen zur technischen ĂberprĂŒfung erhalten Sie bei der FahrzeugprĂŒfstelle des jeweiligen Landes.
EU-Typgenehmigung
Ist bei einem Umzug in ein EU-Land eine EU-Typgenehmigung, mit der das Kraftfahrzeug in allen LĂ€ndern der EU zugelassen werden darf (Typisierung von Kfz), bereits vorhanden, bedarf es keiner nationalen Betriebserlaubnis mehr.
GrundsÀtzlich sind Personenkraftwagen, die mit einer Betriebserlaubnis nach dem 1. JÀnner 1996 ausgestattet worden sind, einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren (EU-Typgenehmigung) unterzogen worden. Damit sind Sie automatisch im Besitz einer Betriebserlaubnis mit EU-Typgenehmigung, die von den Behörden sÀmtlicher Mitgliedstaaten anerkannt wird.
Ob fĂŒr Ihr Kraftfahrzeug bereits eine Betriebserlaubnis nach dem gemeinschaftlichen (Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung) oder lediglich nach einem einzelstaatlichen Verfahren (nationale Betriebserlaubnis) erteilt wurde, können Sie gegebenenfalls den Kfz-Papieren entnehmen oder direkt bei der Herstellerin/beim Hersteller erfahren.
- Vorheriges ThemaKfz-Verwendung im Ausland
- NĂ€chstes ThemaFĂŒhrerschein in der EU