E-Mail
Anrufen

KFZ

Betriebserlaubnis (Typenschein, Einzelgenehmigung)

Es gibt zwei Arten der Betriebserlaubnis:

  • Nationale Betriebserlaubnis: sie ist nur im Ausstellungsland gĂŒltig
  • EU-weite Betriebserlaubnis (EU-Typgenehmigung): "gemeinschaftliches Typgenehmigungsverfahren"
Achtung:

Wurde fĂŒr das Kraftfahrzeug lediglich eine nationale Betriebserlaubnis ausgestellt, können die Behörden des Einreichlandes anhand einer technischen Kfz-ÜberprĂŒfung die Zulassung u.a. aus GrĂŒnden der Sicherheit oder des Umweltschutzes verweigern.

Technische Kfz-ÜberprĂŒfung

Zur technischen ÜberprĂŒfung zĂ€hlen etwa AbgasĂŒberprĂŒfungen. Informationen zur technischen ÜberprĂŒfung erhalten Sie bei der FahrzeugprĂŒfstelle des jeweiligen Landes.

EU-Typgenehmigung

Ist bei einem Umzug in ein EU-Land eine EU-Typgenehmigung, mit der das Kraftfahrzeug in allen LĂ€ndern der EU zugelassen werden darf (Typisierung von Kfz), bereits vorhanden, bedarf es keiner nationalen Betriebserlaubnis mehr.

GrundsĂ€tzlich sind Personenkraftwagen, die mit einer Betriebserlaubnis nach dem 1. JĂ€nner 1996 ausgestattet worden sind, einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren (EU-Typgenehmigung) unterzogen worden. Damit sind Sie automatisch im Besitz einer Betriebserlaubnis mit EU-Typgenehmigung, die von den Behörden sĂ€mtlicher Mitgliedstaaten anerkannt wird.

Ob fĂŒr Ihr Kraftfahrzeug bereits eine Betriebserlaubnis nach dem gemeinschaftlichen (Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung) oder lediglich nach einem einzelstaatlichen Verfahren (nationale Betriebserlaubnis) erteilt wurde, können Sie gegebenenfalls den Kfz-Papieren entnehmen oder direkt bei der Herstellerin/beim Hersteller erfahren.

Letzte Aktualisierung: 28.04.2025
FĂŒr den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium fĂŒr Innovation, MobilitĂ€t und Infrastruktur