Heirat ArbeitsjahrDas erste Arbeitsjahr beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, die weiteren Arbeitsjahre mit dem jeweiligen Jahrestag. Weiterführende Links Arbeit, Beruf und Pension Letzte Aktualisierung: 01.01.2026Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion