Heirat
Jugendgefährdende Medien, Gegenstände und Dienstleistungen
Hinweis:
In Österreich ist der Jugendschutz nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Angelegenheit der Bundesländer. Es kann daher zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kommen. Es gelten die Bestimmungen desjenigen Bundeslandes, in dem sich das Kind bzw. der Jugendliche gerade aufhält.
Aktuelle Informationen zu jugendgefährdenden Medien, Gegenständen und Dienstleistungen in den verschiedenen Bundesländern
Letzte Aktualisierung: 17.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
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