Heirat ErmächtigungSinnverwandter Begriff: Befugnis Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).Hinweis: Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.Letzte Aktualisierung: 01.01.2026Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion