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Allgemeine Informationen
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Sie müssen jedoch nicht alle Zuständigkeiten überblicken: Durch das "Allspartenservice" können Sie Ihren Antrag bei jeder Dienststelle eines Sozialversicherungsträgers (→ Dachverband der Sozialversicherungsträger) einbringen. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Zuständige Stelle
- Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (→ SMS)
	
- Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation (→ USP) und der sozialen Rehabilitation
 
 - Das Arbeitsmarktservice (→ AMS)
	
- Bei Angelegenheiten der Arbeitsvermittlung
 - Bei Ausbildungsangeboten für Arbeitslose
 - Fördermöglichkeiten bei Arbeitsantritt
 
 - Die Sozialversicherungsträger
	
- In Angelegenheiten der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung (z.B. im Rahmen der Pensionsversicherung bei Pensionen für Invalidität, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit oder Rehabilitation)
 
 - Die Behindertenhilfe des Landes
	
- Beschäftigungs- und Wohnangelegenheiten
 - Angelegenheiten der Beschäftigungstherapie
 - Zuschüsse zu Therapien und Hilfsmitteln
 
 
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim
- Arbeitsmarktservice (→ AMS) und Land nach
	
- Dem Hauptwohnsitz der Person mit Behinderungen
 
 - Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen (→ SMS) nach
	
- Dem Hauptwohnsitz der Person mit Behinderungen in Angelegenheiten der sozialen Rehabilitation
 - Dem Betriebsstandort der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers in Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation (→ USP)
 - Dem Firmensitz der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers bei Prämien (→ USP)
 
 
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Letzte Aktualisierung: 03.07.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
