Bauen & Wohnen in St. Johann im Saggautal
Bauen & Wohnen in der Gemeinde St. Johann im Saggautal
Jedes Bauvorhaben ist bei der örtlichen Baubehörde (ist in 1. Instanz der Bürgermeister) meldepflichtig, daher sind Sie als Bauwerberin bzw. Bauwerber dazu verpflichtet jede bauliche Tätigkeit bei der Gemeinde zu melden.
Das Steiermärkische Baugesetz regelt, welche Schritte für die einzelnen baulichen Tätigkeiten notwendig sind und welchem Verfahren die Tätigkeiten zugeordnet werden müssen. Es wird zwischen meldepflichtige Vorhaben gem. § 21, baubewilligungspflichtige Vorhaben im vereinfachten Verfahren gem. § 20 und baubewilligungspflichtige Vorhaben gem. § 19 unterschieden.
Nähere Informationen zum Bauverfahren (Ablauf, Einreichunterlagen, Kosten, Benützung, etc.) finden Sie in unserem Leitfaden.
Bauberatungen 2026
29. Jänner 2026
26. Februar 2026
26. März 2026
23. April 2026
21. Mai 2026
25. Juni 2026
24. September 2026
22. Oktober 2026
19. November 2026
17. Dezember 2026
Terminvereinbarungen unter 03455 / 68 68 – 16 (Fr. Reiterer).
Um die Baumaßnahme bei den oben angeführten Terminen behandeln zu können, müssen die Vorhaben zumindest in Skizzenform oder als Planentwurf bis spätestens Dienstag vor dem jeweiligen Bauberatungstermin im Gemeindeamt eingereicht werden.
Gestaltungsbeirat-Termine 2026
Jene Gemeinden, die im Landschaftsschutzgebiert Nr. 35 liegen bzw. wo ProjektwerberInnen sich beim Gestaltungsbeirat in der BH Leibnitz beraten lassen wollen, werden auf die geplanten Termine 2026 hingewiesen.
Bauen im Landschaftsschutzgebiet
Liegt Ihr Baugrundstück im Landschaftsschutzgebiet, so ist auch eine naturschutzrechtliche Bewilligung seitens der BH Leibnitz erforderlich.
Bei weiteren Fragen zum Thema Bau kontaktieren Sie uns telefonisch, per Mail oder persönlich im Gemeindeamt während unserer Amtszeiten.
