Naturparkgemeinde St. Johann im Saggautal

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8453 St. Johann im Saggautal 37

Aktuelle Informationen zu Personalausweis, Reisedokument, Neuausstellung, Minderjährige unter 18 Jahren, Verlust oder Diebstahl etc. 

 

Grenzübertritt - Reisedokument - Einreisehinweise

Bei jedem Grenzübertritt ist ein Reisedokument mitzuführen, und zwar auch bei Reisen in die EU bzw. in Schengen-Staaten. Dies gilt auch bei kurzen Fahrten ins Ausland.

Reisedokument ist bei Reisen innerhalb der EU bzw. innerhalb des Schengen-Raumes neben dem Reisepass auch ein gültiger Personalausweis. Der Führerschein ist kein Reisedokument, ebenso wenig der Identitätsausweis.

Der Personalausweis dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt u.a. der Personalausweis als amtlicher Lichtbildausweis.

Der Personalausweis muss immer auf den aktuellen Namen lauten. Beispiel: Hochzeitsreise nach der Heirat. Bitte beachten Sie, dass die Tickets auf den Namen im Personalausweis ausgestellt wurden/werden.

 

Reisen mit verloren/gestohlen gemeldeten Personalausweisen

Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen einiger Länder vorsehen, dass die Einreise mit gestohlen oder verloren gemeldeten Personalausweisen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet wurde, nicht möglich ist.

 

Reisen mit Kindern ohne Eltern (Erziehungsberechtigte)

Bitte beachten Sie, dass die Einreisebestimmungen einiger Länder vorsehen, dass, wenn Kinder ohne Eltern (Erziehungsberechtigte) etwa in Begleitung einer dritten Person oder im Rahmen von Schulgruppen einreisen, eine beglaubigte Zustimmung der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten zur Reise verlangt wird.

Tipp:

Keine Probleme mehr mit abgelaufenen Personalausweisen - richten Sie sich den Erinnerungsservice mithilfe der Handy-Signatur ein.

 

Persönliche Antragstellung - Identitätsfeststellung

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich eingebracht werden.

Auch Kinder (ab der Geburt, daher auch Babys) müssen bei der Antragstellung zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein. Die Vertretungsbefugnis des Antragsstellers muss nachgewiesen werden.

 

Formulare

Bei Antragstellung bei der Passbehörde (auch bei den Magistratischen Bezirksämtern in Wien) ist kein Formular notwendig, die Passbehörde nimmt eine Niederschrift auf. 

 

Notfälle

Für bestimmte Anlassfälle (z.B. vor einer wichtigen und unaufschiebbaren Reise wird der Personalausweis verloren, gestohlen, etc.) kann ein Notpass beantragt werden. Der Notpass wird sofort bei der Behörde ausgestellt. In diesem Fall müssen die Einreisebestimmungen in andere Länder besonders beachtet werden.