Naturparkgemeinde St. Johann im Saggautal

Tel +43 3455 68 68 0

Mail an die Gemeinde

8453 St. Johann im Saggautal 37

Wir sind Naturparkkindergarten

Kriterien  „Österreichischer Naturparkkindergarten“

Präambel:

Der Naturpark verpflichtet sich gemäß seinen allgemeinen Bestimmungen und Möglichkeiten, dem Naturpark-Kindergarten aktiv bei der Umsetzung der angeführten Ziele sowie bei der laufenden Betreuung behilflich zu sein.

 

Formale Voraussetzungen

 

Der Kindergarten muss in einer Naturpark-Gemeinde liegen

Es sind 3 formale Beschlüsse notwendig:

  • Beschluss im Kindergarten/Hort-Team
  • Beschluss im Naturparkvorstand/Generalversammlung
  • Beschluss des Kindergarten-Erhalters bzw. Rechtsträgers

Das Leitbild des Kindergartens ist mit den Inhalten, Zielen und Vorhaben des Naturparks abgestimmt

  • Unter Berücksichtigung der Spezifika des jeweiligen Naturparks definieren Kindergarten und Naturpark gemeinsam vertiefende Jahresthemen / gemeinsame Bildungsziele (in Richtung Bewusstseinsbildung!), aufbauend auf den 4-Säulen:
  • Schutz
  • Erholung
  • Bildung
  • Regionalentwicklung

Ansprechperson im Naturpark und im Kindergarten:

 Entweder die Leitung, ansonsten eine nominierte Person

Information über den Naturpark im Kindergarten:

  • Jedes Jahr wird ein Naturparktag in einem Naturpark abgehalten unter Berücksichtigung der 4-Säulen eines Naturparks
  • Einbeziehung von ExpertInnen zum Thema "Naturpark" in das Programm für die Kinder, die jährlich aber zumindest alle 2 Jahre erfolgen soll.
  • KindergartenpädagogInnen beteiligen sich einmal jährlich an Fortbildungen zu Naturparkthemen
  • Jeder Kindergarten führt innerhalb von 3 Jahren ein Projekt mit Naturparkbezug durch

Öffentlichkeitsarbei:

 Darstellung des Kindergarten als "Naturpark-Kindergarten" nach außen

  • deutlich sichtbare Kennzeichnung
  • Aufnahme in den Titel des Kindergartens als Zusatz
  • Erwähnung des Titels Naturpark-Kindergartenauf der Homepage
  • Regelmäßige Berichterstattung bzw. Informationsaustausch in Zusammenarbeit mit dem Naturpark und dem Kindergarten-Erhalter

Dokumentation/Evaluierung:

Die Evaluierung des Naturpark-Kindergartens/Horts erfolgt auf Bundesländerebene in Koordination mit dem VNÖ

  • Jährliche Dokumentation der Umsetzung der Kriterien durch den Kindergarten/Hort