Kriterien „Österreichischer Naturparkkindergarten“
Präambel:
Der Naturpark verpflichtet sich gemäß seinen allgemeinen Bestimmungen und Möglichkeiten, dem Naturpark-Kindergarten aktiv bei der Umsetzung der angeführten Ziele sowie bei der laufenden Betreuung behilflich zu sein.
Formale Voraussetzungen
Der Kindergarten muss in einer Naturpark-Gemeinde liegen
Es sind 3 formale Beschlüsse notwendig:
- Beschluss im Kindergarten/Hort-Team
- Beschluss im Naturparkvorstand/Generalversammlung
- Beschluss des Kindergarten-Erhalters bzw. Rechtsträgers
Das Leitbild des Kindergartens ist mit den Inhalten, Zielen und Vorhaben des Naturparks abgestimmt
- Unter Berücksichtigung der Spezifika des jeweiligen Naturparks definieren Kindergarten und Naturpark gemeinsam vertiefende Jahresthemen / gemeinsame Bildungsziele (in Richtung Bewusstseinsbildung!), aufbauend auf den 4-Säulen:
- Schutz
- Erholung
- Bildung
- Regionalentwicklung
Ansprechperson im Naturpark und im Kindergarten:
Entweder die Leitung, ansonsten eine nominierte Person
Information über den Naturpark im Kindergarten:
- Jedes Jahr wird ein Naturparktag in einem Naturpark abgehalten unter Berücksichtigung der 4-Säulen eines Naturparks
- Einbeziehung von ExpertInnen zum Thema "Naturpark" in das Programm für die Kinder, die jährlich aber zumindest alle 2 Jahre erfolgen soll.
- KindergartenpädagogInnen beteiligen sich einmal jährlich an Fortbildungen zu Naturparkthemen
- Jeder Kindergarten führt innerhalb von 3 Jahren ein Projekt mit Naturparkbezug durch
Öffentlichkeitsarbei:
Darstellung des Kindergarten als "Naturpark-Kindergarten" nach außen
- deutlich sichtbare Kennzeichnung
- Aufnahme in den Titel des Kindergartens als Zusatz
- Erwähnung des Titels Naturpark-Kindergartenauf der Homepage
- Regelmäßige Berichterstattung bzw. Informationsaustausch in Zusammenarbeit mit dem Naturpark und dem Kindergarten-Erhalter
Dokumentation/Evaluierung:
Die Evaluierung des Naturpark-Kindergartens/Horts erfolgt auf Bundesländerebene in Koordination mit dem VNÖ
- Jährliche Dokumentation der Umsetzung der Kriterien durch den Kindergarten/Hort